Rz. 1

Die Vorschrift entspricht weitgehend § 141b Abs. 1 Satz 3, § 141c Satz 1 AFG. Sie ist durch Art. 1 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 184 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Der Inhalt von § 184 a. F. ist nun in § 166 enthalten, ohne dass sich inhaltliche Veränderungen ergeben hätten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge