Rz. 1

Die Vorschrift ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) unter der Überschrift "Berechnung und Leistung" neu gefasst worden. Die Entgeltbestimmungen des § 134 gehen – soweit sie beibehalten werden – ab 2005 in § 131 neu ein.

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 134 nach § 154 überführt. Dabei wurde sie zwar als § 154 neu gefasst, aber im Wortlaut tatsächlich nicht verändert.

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