Alle drei Jahre legt die Kommission einen Bericht über Verfahren zur Registrierung, Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer gemäß der VO (EWG, Euratom) Nr. 1153/89 vor, um effiziente und wirksame Verfahren der MwSt-Verwaltung zu fördern und so Einnahmeausfälle zu begrenzen. Am 7.4.2022 hat die Kommission ihren neunten Bericht für den Zeitraum 2016-2019 veröffentlicht (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8194-2022-INIT/de/pdf). Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind:
- Empfehlung 1: Berechnung und Analyse der nationalen MwSt-Erhebungslücke und ihrer verschiedenen Komponenten (Missing-Trader-MwSt-Betrug, elektronischer Geschäftsverkehr usw.)
- Empfehlung 2: Online-Informationen für Steuerpflichtige über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und Angebot einer Online-Registrierung
- Empfehlung 3: Verbesserung des automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen und anderen nationalen Stellen
- Empfehlung 4: Führen einer korrekten und vollständigen MwSt-Datenbank
- Empfehlung 5: Durchführung rechtlicher Prüfungen und Überprüfungen der Identität sowie systematische Vorabkontrollen auf der Grundlage von Risikoindikatoren
- Empfehlung 6: Aufzeichnungen über Antragsteller, denen keine Registrierung gewährt wurde
- Empfehlung 7: Abgleich der in der MwSt-Registrierungsdatenbank enthaltenen Informationen mit externen Informationsquellen
- Empfehlung 8: Verfahren zur Ermittlung von Steuerpflichtigen, die ihrer Pflicht zur Registrierung nicht nachkommen, sowie von Wirtschaftszweigen mit einer erheblichen Zahl an nicht registrierten Unternehmen
- Empfehlung 9: Integration eines Bewertungsverfahrens in das Registrierungsverfahren
- Empfehlung 10: Vornahme einer Folgekontrolle zur MIAS-Registrierungsnummer und Analyse der Möglichkeit einer Aussetzung oder eines Entzugs der MIAS-Nummer im Fall von Betrug
- Empfehlung 11: Verknüpfung des IT-Informationssystems für Registrierungen mit anderen Teilsystemen der Steuerverwaltung, wie für die Einreichung von MwSt-Erklärungen sowie die Entrichtung, Erhebung und Prüfung der Mehrwertsteuer
- Empfehlung 12: Ermöglichung eines Zugangs für Mehrwertsteuerpflichtige für die Anzeige und Änderung ihrer für die Mehrwertsteuer relevanten Daten über eine sichere Online-Verbindung
- Empfehlung 13: Einrichtung oder Führen eines Registers der im elektronischen Handel tätigen Steuerpflichtigen
- Empfehlung 14: Einrichtung eines speziellen Informationskanals für die Kleine Einzige Anlaufstelle (KEA) und systematische Durchführung von vorläufigen Überprüfungen der Registrierung für die Zwecke der KEA
- Empfehlung 15: Steigerung der Bemühungen, um die Richtigkeit der KEA-Datenbank zu wahren
- Empfehlung 16: Verbesserung der Prüfungstätigkeiten in Bezug auf für die KEA registrierte Unternehmen
- Empfehlung 17: Investitionen in wesentliche IT-Upgrades und Unterhaltung vorhandener IT-Systeme auf der Grundlage einer allgemeinen Bedarfsanalyse
- Empfehlung 18: Investitionen in IT-Personal mit dem Ziel, den Personalbestand aufzustocken und seine Kompetenzen auszubauen
- Empfehlung 19: Minderung von Risiken durch einen Plan zur Gewährleistung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften, der die wichtigsten Gefahren in diesem Zusammenhang und eine regelmäßige Überwachung seiner Umsetzung einschließt
- Empfehlung 20: Dienstleistungsorientiertheit gegenüber Mehrwertsteuerpflichtigen und Nutzung der durch die Interaktion mit Steuerpflichtigen gebotenen Möglichkeiten zur Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen der MwSt-Verwaltung
- Empfehlung 21: Sondierung der Möglichkeiten zur Nutzung mehrerer Datenreihen für die Zwecke der Einhaltung der MwSt-Vorschriften und ständige Verbesserung der Qualität des Informationsaustausches und der Verwaltungszusammenarbeit
- Empfehlung 22: Erhebung aufschlussreicher Daten, Ausgleich zwischen Analysen der Risikobewertung und Lösungen der Profilerstellung sowie weitere Investitionen in Analysemöglichkeiten
- Empfehlung 23: Fortsetzung der Bemühungen für eine höhere Quote der fristgerechten Einreichungen als guter Indikator für die Stabilität des MwSt-Systems
- Empfehlung 24: Proaktives Vorgehen bei der Erinnerung der Steuerpflichtigen an Meldefristen und Nutzung spezifischer Unterstützungsinstrumente
- Empfehlung 25: Gestaltung eines Sanktionssystems für die nicht fristgerechte Einreichung der MwSt-Erklärungen bzw. nicht fristgerechte Bezahlung der Mehrwertsteuer, wobei die beiden folgenden Schlüsselprinzipien zu berücksichtigen sind: Einfachheit und Verhältnismäßigkeit
- Empfehlung 26: Begrenzung von Barzahlungen der Mehrwertsteuer auf ein Minimum
- Empfehlung 27: Verwendung eines Online-Kanals sowie Unterhaltung und Ausbau anderer Backup-Kommunikationskanäle für die Interaktion mit Mehrwertsteuerpflichtigen
- Empfehlung 28: Unterhaltung eines flexiblen IT-Teilsystems zur Verwaltung und Priorisierung von MwSt-Rückständen
- Empfehlung 29: Unverzügliche Bezahlung rechtmäßiger Steuererstattungen und vorhandene Verfahren zur Verhinderung...
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