Alle drei Jahre legt die Kommission einen Bericht über Verfahren zur Registrierung, Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer gemäß der VO (EWG, Euratom) Nr. 1153/89 vor, um effiziente und wirksame Verfahren der MwSt-Verwaltung zu fördern und so Einnahmeausfälle zu begrenzen. Am 7.4.2022 hat die Kommission ihren neunten Bericht für den Zeitraum 2016-2019 veröffentlicht (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8194-2022-INIT/de/pdf). Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind:

  • Empfehlung 1: Berechnung und Analyse der nationalen MwSt-Erhebungslücke und ihrer verschiedenen Komponenten (Missing-Trader-MwSt-Betrug, elektronischer Geschäftsverkehr usw.)
  • Empfehlung 2: Online-Informationen für Steuerpflichtige über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und Angebot einer Online-Registrierung
  • Empfehlung 3: Verbesserung des automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen und anderen nationalen Stellen
  • Empfehlung 4: Führen einer korrekten und vollständigen MwSt-Datenbank
  • Empfehlung 5: Durchführung rechtlicher Prüfungen und Überprüfungen der Identität sowie systematische Vorabkontrollen auf der Grundlage von Risikoindikatoren
  • Empfehlung 6: Aufzeichnungen über Antragsteller, denen keine Registrierung gewährt wurde
  • Empfehlung 7: Abgleich der in der MwSt-Registrierungsdatenbank enthaltenen Informationen mit externen Informationsquellen
  • Empfehlung 8: Verfahren zur Ermittlung von Steuerpflichtigen, die ihrer Pflicht zur Registrierung nicht nachkommen, sowie von Wirtschaftszweigen mit einer erheblichen Zahl an nicht registrierten Unternehmen
  • Empfehlung 9: Integration eines Bewertungsverfahrens in das Registrierungsverfahren
  • Empfehlung 10: Vornahme einer Folgekontrolle zur MIAS-Registrierungsnummer und Analyse der Möglichkeit einer Aussetzung oder eines Entzugs der MIAS-Nummer im Fall von Betrug
  • Empfehlung 11: Verknüpfung des IT-Informationssystems für Registrierungen mit anderen Teilsystemen der Steuerverwaltung, wie für die Einreichung von MwSt-Erklärungen sowie die Entrichtung, Erhebung und Prüfung der Mehrwertsteuer
  • Empfehlung 12: Ermöglichung eines Zugangs für Mehrwertsteuerpflichtige für die Anzeige und Änderung ihrer für die Mehrwertsteuer relevanten Daten über eine sichere Online-Verbindung
  • Empfehlung 13: Einrichtung oder Führen eines Registers der im elektronischen Handel tätigen Steuerpflichtigen
  • Empfehlung 14: Einrichtung eines speziellen Informationskanals für die Kleine Einzige Anlaufstelle (KEA) und systematische Durchführung von vorläufigen Überprüfungen der Registrierung für die Zwecke der KEA
  • Empfehlung 15: Steigerung der Bemühungen, um die Richtigkeit der KEA-Datenbank zu wahren
  • Empfehlung 16: Verbesserung der Prüfungstätigkeiten in Bezug auf für die KEA registrierte Unternehmen
  • Empfehlung 17: Investitionen in wesentliche IT-Upgrades und Unterhaltung vorhandener IT-Systeme auf der Grundlage einer allgemeinen Bedarfsanalyse
  • Empfehlung 18: Investitionen in IT-Personal mit dem Ziel, den Personalbestand aufzustocken und seine Kompetenzen auszubauen
  • Empfehlung 19: Minderung von Risiken durch einen Plan zur Gewährleistung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften, der die wichtigsten Gefahren in diesem Zusammenhang und eine regelmäßige Überwachung seiner Umsetzung einschließt
  • Empfehlung 20: Dienstleistungsorientiertheit gegenüber Mehrwertsteuerpflichtigen und Nutzung der durch die Interaktion mit Steuerpflichtigen gebotenen Möglichkeiten zur Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen der MwSt-Verwaltung
  • Empfehlung 21: Sondierung der Möglichkeiten zur Nutzung mehrerer Datenreihen für die Zwecke der Einhaltung der MwSt-Vorschriften und ständige Verbesserung der Qualität des Informationsaustausches und der Verwaltungszusammenarbeit
  • Empfehlung 22: Erhebung aufschlussreicher Daten, Ausgleich zwischen Analysen der Risikobewertung und Lösungen der Profilerstellung sowie weitere Investitionen in Analysemöglichkeiten
  • Empfehlung 23: Fortsetzung der Bemühungen für eine höhere Quote der fristgerechten Einreichungen als guter Indikator für die Stabilität des MwSt-Systems
  • Empfehlung 24: Proaktives Vorgehen bei der Erinnerung der Steuerpflichtigen an Meldefristen und Nutzung spezifischer Unterstützungsinstrumente
  • Empfehlung 25: Gestaltung eines Sanktionssystems für die nicht fristgerechte Einreichung der MwSt-Erklärungen bzw. nicht fristgerechte Bezahlung der Mehrwertsteuer, wobei die beiden folgenden Schlüsselprinzipien zu berücksichtigen sind: Einfachheit und Verhältnismäßigkeit
  • Empfehlung 26: Begrenzung von Barzahlungen der Mehrwertsteuer auf ein Minimum
  • Empfehlung 27: Verwendung eines Online-Kanals sowie Unterhaltung und Ausbau anderer Backup-Kommunikationskanäle für die Interaktion mit Mehrwertsteuerpflichtigen
  • Empfehlung 28: Unterhaltung eines flexiblen IT-Teilsystems zur Verwaltung und Priorisierung von MwSt-Rückständen
  • Empfehlung 29: Unverzügliche Bezahlung rechtmäßiger Steuererstattungen und vorhandene Verfahren zur Verhinderung...

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