Die EU und Norwegen arbeiten auf der Grundlage der Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer bereits seit einiger Zeit auf dem Gebiet der MwSt-Betrugsbekämpfung zusammen (ABl. EU 2018 Nr. L 195, 3). Die Kommission und der Rat sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Übereinkunft zu sehr positiven Ergebnissen geführt hat, wie die zweite Sitzung des mit der Übereinkunft eingesetzten Gemischten Ausschusses am 25.11.2021 in Oslo gezeigt habe. Die Mitgliedstaaten würden von einer noch wirksameren Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden mit Norwegen profitieren, sollte eine solche Zusammenarbeit durch die Hinzufügung neuer Instrumente verstärkt werden, insbesondere in Bezug auf die Folgemaßnahmen im Rahmen von Eurofisc. Deshalb sollten Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen mit dem Ziel aufgenommen werden, die geltende Übereinkunft zu ändern.

Am 26.4.2022 hat die Kommission dem Rat eine entsprechende Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen über die Änderung der Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer aufzunehmen, vorgelegt. Mit den geplanten Verhandlungen über die Änderung der Übereinkunft zwischen der EU und Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer wird ein zweifaches Ziel verfolgt:

  • den Mitgliedstaaten soweit möglich und erforderlich neue Instrumente für die Zusammenarbeit mit Norwegen zur Verfügung zu stellen, die mit den in der VO Nr. 904/2010 durch die VO (EU) 2018/1541 eingeführten vergleichbar sind, und
  • die rechtlichen Bezugnahmen auf die RL 95/46/EG durch Bezugnahmen auf die VO (EU) 2016/679 zu aktualisieren.

Der Rat hat mit Beschluss (EU) 2022/1311 vom 17.6.2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer nunmehr die Kommission ermächtigt (ABl. EU 2022 Nr. L 198, 14), im Namen der EU Verhandlungen mit Norwegen aufzunehmen, um die Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zu ändern (Art. 1 des Beschlusses).

Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates (Art. 2 des Beschlusses) und im Benehmen mit der Arbeitsgruppe "Steuerfragen" des Rates geführt (Art. 3 des Beschlusses). Das Addendum mit den festgelegten Verhandlungsrichtlinien ist nicht öffentlich zugänglich; ein allgemeiner Eindruck der Verhandlungsrichtlinien ergibt sich allerdings aus dem entsprechenden Kommissionsvorschlag (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8461-2022-ADD-1/de/pdf), der aber im Rat noch Änderungen erfahren haben könnte.

Dieser Beschluss soll auch als Grundlage für die Standpunkte dienen, die im Namen der EU im mit der geltenden Übereinkunft eingesetzten Gemischten Ausschuss für die Zwecke des Verfahrens nach Art. 41 Abs. 5 der Übereinkunft und im Einklang mit den im Addendum zu diesem Beschluss aufgeführten Verhandlungsrichtlinien des Rates zu vertreten sind.

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