In den Zeilen 20 und 21 sind die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften zu erfassen, die bereits in den Zeilen 18, 19 enthalten sind ("Davon-Ausweis"). Die Angaben dienen der zutreffenden Ermittlung ausgleichsfähiger und verrechenbarer Verluste.

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