In den Zeilen 16 und 17 sind Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu machen. Fehlen die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag, geht das FA im Zweifel davon aus, dass in der Anlage KAP nicht erklärte Kapitalerträge vom Steuerabzug freigestellt wurden und berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag in der Veranlagung nicht.

In der Zwischenüberschrift zur Zeile 17 wird auf die anlagenübergreifende Erfassung der Kapitalerträge hingewiesen, für die ein Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden kann. Hierbei sind zur Zeile 17 die mittels Freistellungsauftrag (FSA) vom inländischen Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge einzutragen, die nicht auf die in der Anlage KAP erklärten Kapitalerträge entfallen.

Beraterhinweis In Zeile 17 sind auch dann Eintragungen zum Sparer-Pauschbetrag zu machen, wenn z.B. nur die Anlage KAP-BET oder KAP-INV einzureichen wäre, gleichwohl jedoch der Sparer-Pauschbetrag noch ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden darf.

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