StB Marion Fetzer / StB Tobias Barkschat[*]
Dieser Beitrag stellt zuerst in Kurzform das EuGH-Urt. v. 15.4.2021 (EuGH v. 15.4.2021 – C-868/19, UR 2021, 392 – M-GmbH) zu Personengesellschaften als umsatzsteuerlichen Organgesellschaften dar und geht dann auf die Folgen der EuGH-Rechtsprechung unter verschiedenen Gesichtspunkten ein. Es werden in einer ersten Einschätzung mögliche Konsequenzen des EuGH-Urteils für Unternehmen beleuchtet, die aus verschiedenen Aspekten bislang ggf. bewusst durch Aufnahme eines Fremdgesellschafters eine umsatzsteuerliche Organschaft vermieden haben als auch darauf, welche Möglichkeiten das Urteil für die Beteiligten einer Mehrwertsteuergruppe (nach der europäischen Terminologie der Organschaft) bringen kann, die bisher aufgrund der Verwaltungsauffassung keine finanzielle Eingliederung annehmen durften.
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