AA, 27.11.2017, o.Az

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-panamaischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen
im internationalen Verkehr
Vom 27.11.2017

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 17.7.2017 zu dem Abkommen vom 21.11.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (BGBl 2017 II S. 1072, 1073) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 8 Absatz 1

am 27.10.2017

in Kraft getreten ist.

 

Normenkette

DBA-Panama SeeLuft Art. 8 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2018, 12

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