Keine WK bei VuV, ...: Das FG Baden-Württemberg[8] hat klargestellt, dass bei einer schenkweisen Übertragung einer vermieteten Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt

  • die hierdurch ausgelöste Grunderwerbsteuer (GrESt) sowie
  • die Kosten für die Bestellung des Nießbrauchs

keine WK bei den Einkünften aus VuV sind.

... da "privater" Übertragungsentschluss und ...: Denn das die Entstehung der GrESt auslösende Moment ist in dem privaten Entschluss des Grundstückseigentümers zu sehen, das Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf einen Dritten (nahen Angehörigen) zu übertragen.

... nach § 12 Nr. 2 EStG Zuordnung zur einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre: Bei dieser Übertragung handelt es sich – einkommensteuerlich betrachtet – um die Zuwendung des mit dem Nutzungsrecht der Übertragenden belasteten Eigentums. Solche freiwilligen, unentgeltlichen Zuwendungen werden jedoch durch § 12 Nr. 2 EStG der einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre zugeordnet. Ist aber die Zuwendung wegen § 12 Nr. 2 EStG in einkommensteuerrechtlicher Sicht notwendig ein privater Vorgang, so können die Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Vermögensübertragung anfallen, grundsätzlich ebenfalls nicht der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Beachten Sie: Dies gilt auch, wenn und soweit die Kosten deshalb angefallen sind, weil sich die Übergeber die weitere Nutzung des zugewendeten Vermögens zur Einkunftserzielung vorbehalten haben. In diesem Fall wird die Erzielung der Vermietungseinkünfte durch die privat veranlasste Grundstücksübertragung überlagert.

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