Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl. I 2021, 2363) wird das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend reformiert. Im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle, die am 1.8.2022 in Kraft treten wird, steht eine komplette Neuordnung des Rechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Anlass für die Gesetzesreform waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum anwaltlichen Berufsrecht[1], mit denen Regelungen zur Beschränkung des Gesellschafterkreises und zu Mehrheitserfordernissen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit für verfassungswidrig erklärt wurden. Über den dadurch erforderlich gewordenen Reformbedarf hinaus hat der Gesetzgeber zahlreiche weitere Änderungen beschlossen, um das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberatern an tatsächliche und rechtliche Entwicklungen anzupassen.

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen für die steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie die wichtigsten weiteren Änderungen des Steuerberatungsgesetzes dargestellt.

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