Nach dem Ergreifen von Maßnahmen für eine nachhaltige betriebliche Mobilität ist z. B. nach einem Jahr eine Bewertung der Maßnahmen notwendig. Welche Wirkungen hatten die Veränderungen? Eine Quantifizierung lässt sich z. B. durch eine erneute Befragung der Beschäftigten und einem darauf aufbauenden Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Befragung durchführen. Durch die Bewertung lassen sich Anpassungen bei den Maßnahmen ableiten, um die Vorteile der nachhaltigen betrieblichen Mobilität möglichst gut zu nutzen.

Erwartbare Vorteile durch die Einführung einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität sind:

  • Minderung der betrieblichen bzw. der privaten Mobilitätskosten durch effizientere Verkehrsmittel (oder Verkehrsvermeidung),
  • Beitrag zur Minderung des Parkraumdrucks am Standort der Steuerkanzlei,
  • Verbesserung der Arbeitgebermarke und der Mitarbeiterbindung durch bessere Erfüllung der individuellen Mobilitätsbedürfnisse,
  • Beiträge zur Gesundheitsvorsorge durch verstärkte Nutzung des Radverkehrs und durch Verkehrsvermeidung und
  • Verminderung der negativen Auswirkungen der betrieblichen Mobilität auf Klima und Umwelt.

Neben ihrer Wirkung auf Umwelt, Kosten und Gesundheit sollte die veränderte Mobilität auch praktikabel für die Beschäftigten der Kanzlei sein. Das umfasst neben der Wegezeit auch Aspekte des persönlichen Wohlbefindens. Eine Erkenntnis aus der Corona-Pandemie war, dass neben dem deutlichen Rückgang der betrieblichen Mobilität durch Homeoffice bzw. Angebote zum mobilen Arbeiten gerade der Fahrradverkehr profitierte, weil weder Fahrgemeinschaften noch ÖPNV-Angebote wegen den erhöhten Infektionsgefahren auf persönliche Akzeptanz gestoßen sind.

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