Die durch eine Steuerkanzlei ausgelöste Mobilität löst einerseits umfangreiche Emissionen aus und ist andererseits ein Kostenfaktor für das Ergebnis der Steuerkanzlei (bzw. von deren dort Beschäftigten). Die Emissionen entstehen dabei einerseits durch die Fahrten der Beschäftigten zur und weg von der Arbeitsstelle und zudem durch die betrieblich veranlassten Dienstfahrten. Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass über 40 % der pro Person zurück gelegten Fahrten berufsbedingt entstehen (Arbeit, dienstlich und Ausbildung). Ähnlich verhält es sich bei der Anzahl der Wege, die pro Person zurückgelegt werden.

Quelle: In Anlehnung an BMVI, Mobilität in Deutschland – MiD Ergebnisbericht (Daten für 2017), 2018, S. 61.

Abb. 1: Verkehr nach Wegezweck (in Personen-Kilometer)

Dabei wird in Deutschland mit rd. 55 % meist das Auto oder ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Motorrad) des motorisierten Individualverkehrs (MIV) genutzt. Bei betrieblich veranlassten Dienstfahrten ist der Modal Split noch schlechter, der Anteil des MIV liegt bei rd. 86 %. Damit dominieren bei der beruflichen Mobilität leider die am wenigsten nachhaltigen Verkehrsmittel.

Quelle: In Anlehnung an BMVI, Mobilität in Deutschland – MiD Ergebnisbericht (Daten für 2017), 2018, S. 45.

Abb. 2: Anteil der Verkehrsmittel am Verkehrsaufkommen in Personen-Kilometer

Der Verkehrssektor ist für 18 % (rd. 160 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten) der deutschen Klimagas-Emissionen verantwortlich.[1] Dabei lag das Volumen 2017 nahezu auf dem Niveau von 1990, trotz verbesserter Motoren (aber zunehmender Mobilität). Die meisten Emissionen resultieren mit über 60 % von Straßen-Pkws, gefolgt von 35 % durch Straßen-Lkws.

Jeder Beschäftigte einer Steuerkanzlei kann seinen persönlichen CO2-Fußabdruck durch entsprechende CO2-Rechner wie den des Umweltbundesamt ermitteln (http://uba.klimaktiv-co2-rechner.de letztes Abrufdatum: 27.11.2020). Die Steuerkanzlei selbst kann ihren CO2-Fußabdruck mithilfe eines Energieberaters oder ebenfalls durch entsprechende Online-Angebote wie auf https://klimaktiv.co2ckpit.de (letztes Abrufdatum: 27.11.2020) einschätzen. Die betriebliche Mobilität hat gerade bei kleineren Unternehmen einen hohen Anteil der Gesamtemissionen. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durch verschiedene Verkehrsträger verursachten Emissionen.

 
  Pkw Flugzeug Inland Eisenbahn, Fernverkehr Linienbus Straßen-, Stadt- und U-Bahn
Treibhausgase (in CO2-Äquivalenten) 147 230 32 80 58
Kohlenmonoxid 1,00 0,48 0,02 0,06 0,04
Stickoxide 0,43 1,01 0,04 0,32 0,05
Partikel (ohne Abrieb) 0,007 0,014 0,001 0,005 0,002

Tab. 1: Emissionen verschiedener Verkehrsträger in g/Personen-Km[2]

Dabei wird einerseits deutlich, dass es sich aus Klimaschutzgründen lohnt, die mit dem Pkw (und dem Flugzeug) zurückgelegten Wege durch Schienenmobilität, öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder Fahrradmobilität zu ersetzen. Darüber hinaus zeigt die Abbildung, dass die betriebliche Verkehrswende auch deutliche Einsparungen bei Emissionen von Stickoxiden oder Feinstaub-Partikeln bewirken kann.

Für eine nachhaltigere betriebliche Mobilität wird das betriebliche Mobilitätsmanagement genutzt. Dieses zielt darauf ab, nach einer Ausgangsanalyse die Maßnahmen zu identifizieren, die zum Standort der Steuerkanzlei und zu den Mobilitätsbedürfnissen der Beschäftigten passen.

[1] Vgl. BMU 2017: Klimaschutz in Zahlen: Der Sektor Verkehr, S. 1.
[2] Vgl. Umweltbundesamt 2020, Basisjahr 2018 unter https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0 (letztes Abrufdatum: 27.11.2020).

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