Insbesondere in inhabergeführten Unternehmen erfolgt die Finanzierung bzw. Kapitalisierung von Tochtergesellschaften regelmäßig mittels (Geld-)Einlagen. Obwohl diese Einlagen innerhalb eines Unternehmensverbundes und nicht "von außen" erfolgen, führen diese Einlagen der Mutter- in die Tochtergesellschaft zu jungen Finanzmitteln (R E 13b.29 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019).

Es bietet sich zur Vermeidung von jungen Finanzmitteln somit an, zumindest großen Finanzierungsbedarf z.B. einer Tochtergesellschaft – ggf. auch nur temporär – durch Darlehen einer anderen Gruppengesellschaft zu finanzieren, um in der Zwei-Jahres-Durchschnittsbetrachtung die Einlagen zu minimieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge