Modernisierungsvereinbarung zum Mietvertrag vom ________

nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________

zwischen

Herrn/Frau  
   
(Name und Anschrift des Vermieters)  
  – im Folgenden: Vermieter –

und

Herrn/Frau  
   
(Name und Anschrift des Mieters)  
  – im Folgenden: Mieter –
   
  – im Folgenden gemeinsam: Mietvertragsparteien –

1. Vereinbarungsgrundlage

Zwischen den Mietvertragsparteien besteht auf der Basis des Mietvertrags vom _________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ seit dem _________ ein Mietverhältnis über die Wohnung im ____ -geschoss des Anwesens __________________________ [Anschrift des Mietobjekts], bestehend aus ____ Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon, Kellerraum Nr. ___ und Tiefgaragenstellplatz Nr. ___.

2. Modernisierungsmaßnahmen des Mieters

Der Mieter beabsichtigt/verpflichtet sich, in den Mieträumen die nachstehend genannten Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen:

Baumaßnahme betroffener Raum Beschreibung voraussichtliche Kosten der Baumaßnahme
       
       
       
       
       

3. Kostenübernahme

Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit den in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen stehenden Kosten selbst zu tragen.

4. Ausführung der Modernisierungsmaßnahmen

Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen sach- und fachgerecht sowie ordnungsgemäß auszuführen bzw. durch geeignete Fachhandwerker ausführen zu lassen.

5. Eigentumsübergang

Sämtliche Anlagen und Einrichtungen, mit welchen die Mietsache im Zuge der in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen ausgestattet wird, gehen in das unbeschränkte Eigentum des Vermieters auch dann über, wenn diese nicht wesentlicher Bestandteil des Grundbesitzes werden. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die ihm nach den §§ 539, 522 BGB zustehenden Ansprüche auf Wegnahme solcher Einrichtungen.

6. Ausführungszeitraum der Modernisierungsmaßnahmen

Die erforderlichen Bauarbeiten werden voraussichtlich am _________ / in der ____. KW 2023 beginnen und voraussichtlich einen Zeitraum von

□ ___ Tagen

□ ___ Wochen

□ ___ Monaten

beanspruchen.

7. Minderungsansprüche des Mieters

Die Mietvertragsparteien stellen klar, dass der Mieter für die Dauer der Baumaßnahmen auf ein ihm ggf. zustehendes Minderungsrecht verzichtet.

8. Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen

Die Gesamtkosten für die beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen werden sich voraussichtlich auf ______ EUR belaufen. Dies ergibt sich zum einen aus den zur Ergänzung der in vorstehender Ziffer 2 enthaltenen Tabelle als Anlagenkonvolut 1 beigefügten Kostenvoranschlägen folgender Handwerksbetriebe:

Zum anderen werden diese voraussichtlichen Kosten ergänzt durch die folgenden weiteren als Anlagenkonvolut 2 beigefügten Unterlagen:

Nach Abschluss der Arbeiten sind die tatsächlichen Kosten unverzüglich durch den Mieter festzustellen und zu belegen.

9. Abnahme der Modernisierungsmaßnahmen

Der Vermieter hat die Modernisierungsmaßnahmen nach Abschluss abzunehmen.

10. Abgeltung der Modernisierungskosten des Mieters / Leistungen des Vermieters

10.1 Der Vermieter stimmt der Durchführung der in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen des Mieters zu. Der Vermieter ist berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, sofern der Mieter nicht innerhalb von ___ Wochen/Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung mit den erforderlichen Arbeiten beginnt oder soweit diese Arbeiten nicht bis spätestens ___ Wochen/Monaten seit Abschluss dieser Vereinbarung fertig gestellt sind. Macht der Vermieter von diesem Recht zum Widerruf der Zustimmung Gebrauch, wird diese Vereinbarung insgesamt gegenstandslos.
10.2 Eine Rückbauverpflichtung des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses besteht hinsichtlich der in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen nicht.
10.3 Der Vermieter billigt dem Mieter infolge der durch diesen aufgewendeten Modernisierungskosten einen Abwohn-/Amortisationszeitraum zu; dieser beläuft sich auf jeweils 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Arbeiten durch den Vermieter für Modernisierungskosten in Höhe einer bei Abschluss dieser Vereinbarung geschuldeten Jahreskaltmiete, insgesamt aber auf mindestens ___ Monate/Jahre und auf höchstens ___ Monate/Jahre. Vom Mieter aufgewendete Kosten, die die voraussichtlichen Kosten der Modernisierungsmaßnahmen gemäß vorstehender Ziffer 8 um mehr als 20 % überschreiten, bleiben unberücksichtigt.
10.4 Der Vermieter verzichtet für die in vorstehender Ziffer 10.3 genannte Dauer auf sein sich aus § 573 BGB ergebendes Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, wobei dieser Verzicht ausdrücklich nicht für das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung wegen einer schuldhaften, nicht unerheblichen Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) gilt; diese Kündigung bleibt damit ebenso möglich wie die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.

11. Mieterhöhung

Das gesetzliche Rech...

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