Die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Kanzlei – Vorhalten des Personals, der relevanten Qualifikationen und Kompetenzen, der Arbeitsprozesse und der IT-Infrastruktur – erfordert laufende Einnahmen. Die unternehmerisch intelligente Gestaltung der Einnahmequellen ist sowohl für das strategische Überleben als auch die operative Arbeitsfähigkeit der Kanzlei hoch relevant.

Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen zu den Einnahmequellen ist immer die Frage, für welche Werte und welche Aspekte Ihrer Dienstleistung die einzelnen Mandantengruppen bereit sind zu bezahlen. Das hängt nur zum Teil mit dem Arbeitsaufwand zusammen, den Sie direkt für die Leistungserstellung erbringen müssen.

Die StBVV gilt noch als gesetzliche Grundlage für die Honorargestaltung von Steuerkanzleien, auch wenn die Zukunft dieses Rahmens wahrscheinlich begrenzt ist.

Unabhängig von diesem gesetzlichen und auch anderen aus der Praxis der Steuerberatungsbranche etablierten Honorarverfahren lohnt es sich im Rahmen der Entwicklung des Kanzlei-Geschäftsmodells auch die Einnahmeströme völlig neu zu denken.

Lassen Sie sich dabei von folgenden Fragen lenken:

  • Für welchen Wert sind die Mandanten bereit zu bezahlen?
  • Wofür bezahlen sie jetzt?
  • Wie bezahlen sie jetzt?
  • Wie würden sie am liebsten bezahlen?
  • Wie stark trägt jeder Einnahmestrom zur Gesamteinnahme der Kanzlei bei?

Einnahmequellen sind das Ergebnis von den an Mandanten erfolgreich verkauften Wertangeboten. Ihre intensive Beschäftigung mit den Wertangeboten Ihrer Kanzlei wird Sie vielleicht auch auf neue Gedanken der Art und Weise der Honorierung bringen.[1]

Folgende praktische Aspekte sollten Sie bei der Gestaltung ihrer Einnahmequellen bedenken:

  • Vereinbarung von Fix-Honoraren für individuelle Dienstleistungspakete
  • Wahlmöglichkeiten für Mandanten, z. B. in den Zahlungsmodalitäten
  • Einzug der Honorare durch die Kanzlei (Lastschriftverfahren)
  • monatliche Abrechnung von Jahresleistungen (z. B. Jahresabschlusserstellung)
  • Klarheit über Auftragsumfang und Honorarhöhe gegenüber dem Mandant vor Beginn Ihrer Arbeit
[1] Vertiefend dazu s. Steuerkanzleimanagement: Marketing & Vetrieb, Tz. 3;

s. a. Stefan Lami "101 Fragen zur mandantenorientierten Honorargestaltung", 1. Aufl. 2014.

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