Rz. 15
Laufende Überwachung der Buchführung des Auftraggebers; hier erscheint es notwendig und sinnvoll, mit dem Auftraggeber – auch aus Haftungsgründen – schriftlich genau zu vereinbaren, welchen Umfang die Überwachung haben soll. Danach ist die Höhe der Rahmengebühr zu bestimmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen