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Laufende Überwachung der Buchführung des Auftraggebers; hier erscheint es notwendig und sinnvoll, mit dem Auftraggeber – auch aus Haftungsgründen – schriftlich genau zu vereinbaren, welchen Umfang die Überwachung haben soll. Danach ist die Höhe der Rahmengebühr zu bestimmen.

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