Rz. 2

Rat: Der StB gibt seinem Mandanten eine steuerlich begründete Empfehlung, sich in einer abstrakten oder konkreten Sache in bestimmter Weise zu verhalten. Das kann auch ein Abraten sein.

Auskunft: Es werden allgemeine Informationen über Besteuerungstatbestände, sich daraus ergebende Steuerbe- oder -entlastungen erteilt, z. B. bei geplanter oder erfolgter Änderung von Steuergesetzen.

Der Unterschied zwischen beiden ist allenfalls bei der Wahl des Rahmensatzes (§ 11) von Bedeutung. Grundsätzlich werden Rat und Auskunft gebührenrechtlich gleich behandelt.

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