Der Markenschutz entsteht
1. |
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt[1] geführte Register, |
2. |
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder |
3. |
durch die im Sinne des Artikels 6 bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke. |
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