RA StB Georg von Streit[*]
Der EuGH musste darüber entscheiden, für welchen Erstattungszeitraum ein Vorsteuervergütungsanspruch geltend zu machen ist. Hierfür zu klärende Vorfragen waren, welche Dokumente mit welchen Angaben für eine wirksame Antragstellung vorliegen müssen und welche Auswirkungen die Stornierung und Neuausstellung dieser Dokumente hat. Die Erkenntnisse des Gerichtshofs, die im Folgenden dargestellt werden, gelten in teils vergleichbarer Form für den Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtspraxis in Deutschland.
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