Rn. 27

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Der Unternehmer iSd Umsatzsteuerrechts kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Mit der Formulierung "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt", legt sich § 2 Abs 1 S 1 UStG bewusst nicht auf bestimmte Rechtspersönlichkeiten fest. Neben natürlichen und juristischen Personen kommen daher auch Personenzusammenschlüsse aller Art als Unternehmer in Betracht, wenn sie als solche erkennbar am Wirtschaftsleben teilnehmen. Auf die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit kommt es dabei nicht an (BFH v 21.04.1994, V R 105/91, BStBl II 1994, 671; BFH v 25.03.1993, V R 42/89, BStBl II 1993, 729; BFH v 29.04.1993, V R 38/89, BStBl II 1993, 734).

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