Rn. 7

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

Die Bescheinigung hat darüber hinaus auch eine zivilrechtliche Bedeutung. Sie zeigt auf, welche Leistungen der Zulageberechtigte erbracht hat und wie sie in seinem Altersvorsorgevertrag verbucht worden sind. Die Bescheinigung übernimmt somit im zivilrechtlichen Verhältnis zwischen dem Zulageberechtigten und dem Anbieter eine Quittungsfunktion.

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