Rn. 20

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Die Kinderzulage betrug für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird,

 
für die Beitragsjahre 2002 und 2003 46 EUR
für die Beitragsjahre 2004 und 2005 92 EUR
für die Beitragsjahre 2006 und 2007 138 EUR

Ab dem Beitragsjahr 2008 beträgt die Grundzulage jährlich 185 EUR für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind.

Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren worden sind, beträgt die Kinderzulage 300 EUR jährlich.

 

Rn. 21

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Die Höhe der Kinderzulage ist unabhängig von der Frage, ob eine unmittelbare oder eine mittelbare Zulageberechtigung gegeben ist.

 

Rn. 22

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Die Kinderzulage wird nur dann in voller Höhe ermittelt und ausgezahlt, wenn der Zulageberechtigte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag gezahlt hat. Die Berechnung des Mindesteigenbeitrages ergibt sich aus § 86 EStG.

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