Rn. 229
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Ob der StPfl vor Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG den IAB geltend gemacht hat, ist für die Frage, ob er Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5ff EStG beansprucht, ohne Bedeutung (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 80).
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