Rn. 110
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Die Regelungen des § 72 Abs 7 EStG zur Ausweispflicht in der Abrechnung der Bezüge und des Arbeitsentgelts und in der LSt-Anmeldung sowie zur Aufbringung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen sind § 28 Abs 5 BerlinFG betreffend die Berlin-Zulage der ArbN nachgebildet, BT-Drucks 13/1558, 161; Felix in K/S/M, § 72 EStG Rz H 1 (März 2015).
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