Rn. 177

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Durch die nachträglichen AK/HK kann auch ein neues WG entstanden sein. Dann bestimmt sich die weitere AfA wie folgt (R 7.4 Abs 9 S 4, R 7.3 Abs 5 EStR 2012):

  • die weitere AfA erfolgt nach § 7 Abs 1 EStG oder (soweit zeitlich anwendbar, s Rn 2c, 33, 277ff) nach Abs 2 EStG oder nach § 7 Abs 4 S 2 EStG: die voraussichtliche Nutzungsdauer des neuen WG bestimmt die AfA-Sätze
  • die weitere AfA erfolgt nach § 7 Abs 4 S 1 EStG: die dortigen %-Sätze sind maßgeblich
  • die weitere AfA erfolgt nach § 7 Abs 5 EStG (nur zulässig, falls ein Neubau entsteht und bei Anschaffung/Herstellung vor den Zeiträumen in § 7 Abs 5 S 1 Nr 3ac EStG): die dortigen Staffelsätze sind maßgeblich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge