Rn. 220
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Nachträgliche AK/HK können für die AfA im Jahr ihrer Entstehung so berücksichtigt werden, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012), dh, insoweit ist die gesamte Jahres-AfA zulässig.
Rn. 221
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
vorläufig frei
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