Rn. 220

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Nachträgliche AK/HK können für die AfA im Jahr ihrer Entstehung so berücksichtigt werden, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012), dh, insoweit ist die gesamte Jahres-AfA zulässig.

 

Rn. 221

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

vorläufig frei

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