Rn. 332

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG spricht nicht selbst von "Wirtschaftsgebäuden". Der Begriff entstammt aus einer Überschrift im Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen (v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2434). Gemeint ist mit dieser Kurzbezeichnung eine Gebäudeart, für die § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG und, soweit noch zeitlich anwendbar, § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG eine beschleunigte AfA vorsehen.

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