Rn. 380
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Damit Aufwendungen in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen, ist
- im ersten Schritt zu fragen, ob es sich um AK/HK handelt, und
- im zweiten Schritt sind die auf den Grund und Boden entfallenden AK auszusondern (s Rn 392ff).
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