Rn. 380

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Damit Aufwendungen in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen, ist

  • im ersten Schritt zu fragen, ob es sich um AK/HK handelt, und
  • im zweiten Schritt sind die auf den Grund und Boden entfallenden AK auszusondern (s Rn 392ff).

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