Rn. 491
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Der jährliche AfS-Prozentsatz berechnet sich wie folgt (R 7.5 S 3 EStR 2012):
AK der geförderten Menge pa | = AfS-Prozentsatz pa | |
AK des geschätzten Gesamtvorrats |
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