Rn. 93

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

Auch im Rahmen des § 6c EStG kann der StPfl die stillen Reserven auf bereits im Wj vor der Veräußerung angeschaffte oder hergestellte WG übertragen. Bei der Vornahme des Abzugs ist von den Buchwerten am Schluss des vorangegangenen Wj auszugehen. Für das Wj der Anschaffung/Herstellung kann der StPfl noch die reguläre AfA abziehen sowie sonstige Abschreibungen vornehmen. Die Bemessungsgrundlage für die AfA und damit die AfA mindern sich erst im Wj der Übertragung, dh dem Wj der Veräußerung.

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