Rn. 101
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Entsprechend dem im Steuerrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) haben die Familienkassen alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen aufzuklären, V 6.1 S 2 DA-KG 2023. Zu Ermittlungen und Auskunftsersuchen vgl V 6.1. Abs 2 S 1 DA-KG 2023.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen