Rn. 72
Stand: EL 112 – ET: 10/2015
Entgeltlich angeschaffte Milchlieferrechte u aus einem höheren Teilwert abgespaltene Buchwerte können verteilt über 10 Jahre abgeschrieben werden (BMF v 15.11.2014, BStBl I 2014, 1513 Rz 28; BFH v 29.04.2009, BStBl II 2010, 958); im Einzelnen hierzu s § 13 Rn 230b (Mitterpleininger).
Rn. 72a
Stand: EL 112 – ET: 10/2015
Wird ein (verpachteter) landw Betrieb mittels Aufgabeerklärung in das PV überführt u werden die ebenfalls in die Betriebsaufgabe einbezogenen Milchlieferrechte anschließend (iRd Einkunftsart VuV) verpachtet, bemisst sich deren weitere AfA nach dem Entnahmewert, ohne dass es darauf ankommt, ob die Milchlieferrechte vor der Entnahme entgeltlich erworben o zugeteilt bzw vom Grund u Boden abgespalten worden waren (BFH v 29.04.2009, BStBl II 2010, 958).
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