Rn. 1

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Die Vorschrift wurde durch das KSt-ReformG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) in das EStG eingefügt.

Das HBeglG 1989 v 20.12.1988 (BGBl I 1989, 22 620) erweiterte das Prüfungsrecht auf die Fälle der Nichtvornahme des Steuerabzugs.

Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) wurde die Norm ergänzt um das Recht auf die Prüfung der Verhältnisse, die für die Mitteilungen an das BZSt (vor 2006: das Bundesamt für Finanzen) nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen.

Infolge des JStG 2007 v 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) erstreckt sich der Katalog der Prüfungsfelder auch auf die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG aF.

Mit Wirkung vom 01.09.2009 wurde des EStG neu gefasst (BGBl I 2009, 3366). Die Vorschrift wurde unverändert übernommen und ist in dieser Fassung noch in Kraft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge