Rn. 1
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
Die Vorschrift wurde durch das KSt-ReformG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) in das EStG eingefügt.
Das HBeglG 1989 v 20.12.1988 (BGBl I 1989, 22 620) erweiterte das Prüfungsrecht auf die Fälle der Nichtvornahme des Steuerabzugs.
Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) wurde die Norm ergänzt um das Recht auf die Prüfung der Verhältnisse, die für die Mitteilungen an das BZSt (vor 2006: das Bundesamt für Finanzen) nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen.
Infolge des JStG 2007 v 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) erstreckt sich der Katalog der Prüfungsfelder auch auf die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG aF.
Mit Wirkung vom 01.09.2009 wurde des EStG neu gefasst (BGBl I 2009, 3366). Die Vorschrift wurde unverändert übernommen und ist in dieser Fassung noch in Kraft.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen