Rn. 116a

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Wenn die Unterstützungskassenzusage, die sich nach den Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung richtet, herabgesetzt wird, vermindert sich ab dann auch die Höhe der jährlich mindestens gleichbleibenden Prämie. Vielleicht entfällt eine weitere Prämienzahlung sogar ganz. Die geringere Prämienzahlung bleibt weiterhin BA, es sei denn, die Kasse ist schon überdotiert (R 4d Abs 9 S 5f EStR 2012).

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