Rn. 17
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Zum Begriffsinhalt der Unterstützungskasse iSv § 1b Abs 4 S 1 BetrAVG und § 4d EStG gehört nicht die KSt-Freiheit der Kasse. Denn für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen des ArbG (Trägerunternehmens) sind grds diejenigen Voraussetzungen unbeachtlich, die § 5 Abs 1 Nr 3 iVm § 6 Abs 5f KStG, §§ 1 und 3 KStDV für die Steuerfreiheit nennen (R 4d Abs 1 S 1 EStR 2012).
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