a) Maßgeblichkeit der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung

 

Rn. 5

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

§ 4b EStG beinhaltet keine Definition des Begriffs der Direktversicherung. Da diese Vorschrift durch das BetrAVG eingeführt wurde (s Rn 1), ist aufgrund des Sachzusammenhangs auf die gesetzliche Definition in § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG zurückzugreifen (R 4d Abs 1 S 1 EStR 2012), die bis zum Jahre 2001 wortgleich in § 1 Abs 2 S 1 BetrAVG enthalten war (vgl Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 4. Teil, Rz 1 (Dezember 2022); Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II, Kap 15 Rz 5 (Januar 2023)). Eine Direktversicherung iSd § 4b EStG liegt demnach vor, wenn

Zitat

"für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen (ist) und ... der ArbN oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt (sind)".

b) Beteiligte Personen

ba) Steuerpflichtiger (Arbeitgeber)

 

Rn. 6

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

StPfl iSd § 4b EStG kann im Hinblick auf die maßgebliche arbeitsrechtliche Definition der Direktversicherung nur der ArbG sein, der dem ArbN die Direktversicherungszusage erteilt und der die Direktversicherung abgeschlossen hat. ArbG kann auch ein Versicherer sein.

 

Rn. 7

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Ist aus der Direktversicherungszusage aufgrund eines Betriebsüberganges gemäß § 613a BGB nicht mehr der ursprüngliche ArbG verpflichtet, ist vom neuen ArbG § 4b EStG zu beachten, sofern die Direktversicherung auf ihn übertragen wurde.

 

Rn. 8

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Ist der ArbG nicht der Versicherungsnehmer, handelt es sich bei der auf das Leben des ArbN abgeschlossenen Lebensversicherung nicht um eine Direktversicherung. So ist eine Lebensversicherung, die der ArbN für sich selbst abgeschlossen hat, keine Direktversicherung. Dies gilt auch dann, wenn sich der ArbG ihm gegenüber verpflichtet hat, die Versicherungsbeiträge im Innenverhältnis zum ArbN zu tragen.

Übernimmt der ArbG jedoch die vom ArbN abgeschlossene Lebensversicherung in der Weise, dass er der Versicherungsnehmer und der ArbN nur noch der Versicherte und der Bezugsberechtigte ist, so handelt es sich auch bei dieser Versicherung um eine Direktversicherung (R 4b Abs 1 S 2 EStR 2012). Als Direktversicherung gilt die Versicherung allerdings erst ab dem Wirksamwerden der Umwandlung.

 

Rn. 9

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Eine Direktversicherung kann im steuerlichen Sinne auch dann vorliegen, wenn das Konzernmutterunternehmen Versicherungsnehmer ist und wenn der ArbN bei einem Tochterunternehmen beschäftigt ist.

bb) Versicherte Person (ArbN und Nicht-ArbN)

 

Rn. 10

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Aus der gesetzlichen Definition in § 4b S 1 EStG und deren Verknüpfung mit der Legaldefinition der Direktversicherung in § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG folgt, dass es sich hierbei grds um einen ArbN handeln muss. ArbN idS ist auch ein Auszubildender.

 

Rn. 11

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Da gemäß § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG "Personen, die nicht ArbN sind" ArbN gleichgestellt sind, findet § 4b EStG auch Anwendung, wenn auf das Leben eines Nicht-ArbN die Versicherung abgeschlossen ist (4b Abs 5 EStR 2012).

 

Rn. 12

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Die im Arbeitsrecht vorgenommene teleologische Reduktion des § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG, die zur Folge hat, dass Unternehmer (zB beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) nicht vom Schutzbereich des BetrAVG erfasst werden, ist im Hinblick auf das Steuerrecht nicht geboten. Folglich kann eine GmbH auch eine Direktversicherung für ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen (H 4b EStH 2021 "Gesellschafter-Geschäftsführer"; Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II, Kap 2 Rz 48 (Januar 2023)).

 

Rn. 13

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Versicherte Person kann auch ein Hinterbliebener des ArbN sein (s Rn 15, 16), so zB der überlebende Ehegatte bei einer Leibrentenzahlung an ihn. Im Hinblick auf die Aktivierung der Versicherungsansprüche kommt es darauf an, ob und in welchem Umfang der ArbG für die Versicherungsleistungen bezugsberechtigt ist. § 4b EStG schafft mit Ausnahme der Regelung des S 2 (s Rn 42ff) kein Sonderrecht für Direktversicherungen, sondern nur eine Klarstellung der ohnehin nach dem allgemeinen Bilanzsteuerrecht bestehenden Rechtslage (s Rn 2).

 

Rn. 14

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Keine Direktversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person der ArbG ist, der ArbN aber für die Versicherungsleistung bezugsberechtigt ist. § 4b EStG findet dann ebenso wenig Anwendung wie das BetrAVG. Auch in diesem Fall ist der Versicherungsanspruch beim StPfl nicht zu aktivieren, da nicht ihm, sondern dem ArbN die Versicherungsleistung zusteht (s Rn 2).

bc) Hinterbliebene

 

Rn. 15

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Den Hinterbliebenen eines ArbN kann eine Bezugsberechtigung (s Rn 28ff) hinsichtlich der Todesfallleistungen eingeräumt werden.

 

Rn. 16

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Der Begriff des Hinterbliebenen ist nicht gesetzlich definiert; eine Definition findet sich auch nicht im BetrAVG. Arbeitsrechtlich kann Hinterbliebener grds jeder Dritte sein, allerdings nur soweit dies dem Versorgungszweck der betrieblichen Altersversorgung nicht widerspricht. So hat der B...

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