Rn. 13

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Der Steuersatz für den Abzug nach dem InvStG auf Erträge aus einem Anteil an einem inländischen Investmentfonds beträgt 25 % (§ 7 Abs 3 S 1 InvStG und § 7 Abs 1 S 2 InvStG iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 7 Abs 4 S 3 InvStG). Nur für den KapSt-Abzug auf von Spezial-Sondervermögen und Spezial-Investment-AG aus Wertpapierleih- und Wertpapierpensionsgeschäften nach § 15 Abs 1 InvStG gilt ein besonderer Steuersatz von 15 % (§ 15 Abs 1 S 7 InvStG iVm § 32 Abs 3 S 2 KStG).

Nach dem InvStRefG sind Gewinne aus der Veräußerung, Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckten Einlage von Investmentanteilen nach § 16 Absatz 1 Nr 3 InvStG 2018 Erträge aus Investmentfonds und werden im EStG den Einkünften iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG zugeordnet. Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 und 9 EStG unterliegen sie dem Steuerabzug in einer Höhe von 25 %; § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG.

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