Rn. 33

Stand: EL 96 – ET: 08/2012

Nach Auffassung des BFH v 10.06.1988, BStBl II 1988, 981 besteht im ESt-Veranlagungsverfahren des ArbN keine verfahrensrechtliche Bindung an die im LSt-Pauschalierungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Das Veranlagungs-FA soll daher die Pauschalierungsvoraussetzungen selbstständig überprüfen und bei Verneinung der Pauschalierungsvoraussetzungen auch den pauschal besteuerten Arbeitslohn in die Veranlagung einbeziehen können, ohne dass es einer vorherigen Änderung der Anmeldung bedarf.

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