Rn. 1260

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Das Entgelt-Rahmenabkommen in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen sieht einen sog Anpassungsfonds vor, in dem bestimmte, nicht ausgezahlte Vergütungsbestandteile angesammelt werden. Hierfür ist eine Verbindlichkeitsrückstellung (s Rn 877) unter Abzinsung (s § 6 Rn 671) zu bilden – so Herzig/Bohn, BB 2006, 1551 gegen Frey, BB 2005, 1045, bestätigt durch BMF v 02.04.2007, BStBl I 2007, 301. Es liegt ein Erfüllungsrückstand in Form der einbehaltenen sog Strukturkomponente vor, der am Bilanzstichtag rechtlich und wirtschaftlich verursacht und mit (hoher) Wahrscheinlichkeit zu erfüllen ist (s Rn 869ff). Die einbehaltene Strukturkomponente ist Bestandteil der Gegenleistung des Unternehmers für die erbrachte Arbeitsleistung.

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