Rn. 800

Stand: EL 80 – ET: 08/2008

Durch Ansatz eines aktiven RAP sollen Ausgaben in dem Geschäftsjahr Aufwand, dh gewinnmindernde BA iSd § 4 Abs 4 EStG werden, dem sie von der wirtschaftlichen Veranlassung her zuzuordnen sind. Buchungstechnisch stellt erst die sog Auflösung des RAP Aufwand dar.

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