BA können auch durch einen abgekürzten Zahlungsweg entstehen. Dies kann in der Weise geschehen, dass Dritte unmittelbar Betriebsschulden zahlen (zB der Vater zahlt mit privaten Mitteln eine an den Betrieb gerichtete Rechnung für den Sohn, der Inhaber des Betriebs ist).

Aber auch umgekehrt können Zahlungen des StPfl an einen Dritten BA sein (zB zahlt der ArbG erstattete Arg-Beiträge zur Sozialversicherung nicht an den ArbN aus, sondern zahlt sie direkt an eine Lebensversicherung zugunsten des ArbN, vgl FG BBg EFG 2012, 1905; FG Münster EFG 2012, 1142; BFH BStBl II 2015, 638).

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