Rn. 1799

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Als materiell-rechtliche Voraussetzung ist zu beachten, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese gemäß § 4 Abs 7 S 1 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen BA aufgezeichnet wurden (s zuletzt FG SAnh EFG 2013, 1571).

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