Rn. 1

Stand: EL 130 – ET: 09/2018

Vorläufer des § 3b EStG war § 34a EStG aF, der die Steuerfreiheit bestimmter Arbeitslohn-Zuschläge in den Jahren 1940–1945 u 1947–1974 regelte. Das ESt-ReformG (EStRG) 1974 v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) übernahm die Regelung des § 34a EStG aF in den § 3b EStG (ab VZ 1975). Durch diese systematische Stellung sollte der Charakter der Vorschrift als Steuerbefreiungs-Norm verdeutlicht werden. Materiellrechtlich änderte sich dadurch nichts. Zur Geschichte der Vorschrift s Wisser, DStZ 2000, 822; Herrmann in Frotscher/Geurts, § 3b EStG Rz 1ff.

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