Rn. 5
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
§ 39e EStG knüpft an die §§ 38ff EStG an. Die dort geregelten Besteuerungsmerkmale gehen in die ELStAM ein. § 39 EStG legt inhaltlich fest, was LSt-Abzugsmerkmale sind (s Erläut zu § 39 (Mues)). § 39e EStG regelt die technischen Einzelheiten des Verfahrens, wie LSt-Abzugsmerkmale iSd § 39 EStG zu ELStAM werden (BT-Drucks 17/6263, 55).
Rn. 6–9
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
vorläufig frei
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