Rn. 3
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
Die Norm ist mittlerweile 12-mal geändert worden. Zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften – Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG – v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592). Die durch das BeitrRLUmsG erfolgte Neufassung der Vorschrift erfolgte vor dem Hintergrund der Einführung der ELStAM (dazu s BT-Drucks 17/6263, 53f).
Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung des § 39c EStG s Reuss in H/H/R, § 39c EStG Rz 2 (September 2016)).
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