Rn. 5
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
§ 39 EStG ist vor allem im Zusammenhang mit § 39e EStG zu sehen. Während in § 39 EStG vor allem die Ausstellung und die Berichtigung in Sonderfällen sowie der Schutz der LSt-Abzugsmerkmale geregelt ist, wird in § 39e EStG vor allem das technische Verfahren zur automatisierten Erstellung von LSt-Abzugsmerkmalen durch das BZSt angesprochen.
Rn. 6–9
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
vorläufig frei
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