Rn. 17

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

§ 34c EStG und § 32b EStG schließen sich gegenseitig aus (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3c EStG Rz 25): Soweit ein Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs 1 Nr 3 EStG iVm der Freistellungsmethode im betreffenden DBA greift, kann nicht auch die Anrechnungsmethode Platz greifen.

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