Die Kosten der Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrages sind keine ag Belastung, auch wenn sie erfolgt, weil die Lebensgefährtin des Käufers wegen einer auftretenden Schwerstbehinderung sich nicht mehr an der Finanzierung beteiligen kann (FG Köln EFG 2004, 1454, bestätigt durch BFH III R 12/04, BFH/NV 2005, 1287). Derartige Kosten sind als Folge einer frei getroffenen Entscheidung zur Lebensgestaltung u Lebensführung erwachsen und daher mangels Außergewöhnlichkeit u Zwangsläufigkeit nicht abziehbar (§ 12 EStG).

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