Rn. 28
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
Aufwendungen, die durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs 3 EStG nicht als ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, sind nicht iSv § 35a Abs 5 EStG als ag Belastungen berücksichtigt worden. Für diese Aufwendungen ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG mithin zulässig (BFH BStBl II 2021, 476).
Rn. 29
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
vorläufig frei
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