Rn. 88

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Gefordert werden größere Aufwendungen als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer StPfl. Dieses Merkmal erfordert daher einen Vergleich des StPfl mit der Gruppe der Unbelasteten und nicht mit der Gruppe der Belasteten. ArbN, die keine Wohnung haben, sind nicht mit wohnungssuchenden ArbN, sondern mit den anderen ArbN zu vergleichen (FG Mchn DStZ 1956, 500). Die Rspr des BFH stellt insoweit freilich kaum Vergleiche an, weil im Ergebnis zutreffend nur die Außergewöhnlichkeit des die Aufwendungen auslösenden Ereignisses untersucht wird; vgl im Weiteren die Darstellung der Fallgruppen unter s Erläut zu § 33 Anh 1 (Nacke).

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